Hier erhalten Sie unsere Aufklärungsbögen zu folgenden Themen:
Sie können die Hinweistexte auch in Form eines zu unterschreibenden Formulares hier als PDF-Dokument herunterladen und unkompliziert ausdrucken.
Dazu benötigen Sie den Adobe Reader™ (klicken Sie auf das Logo, um diesen herunterzuladen).
| Aufklärung zur Gastroskopie (Magenspiegelung) |
| Sie können den folgenden Hinweistext auch in Form eines zu unterschreibenden Formulares hier als PDF-Dokument herunterladen und unkompliziert ausdrucken. |
Wenn Sie zur Untersuchung eine Spritze erhalten, wird dadurch Ihr Reaktionsvermögen für ca. 24 Stunden beeinträchtigt.
Ich wurde von ärztlicher Seite darüber aufgeklärt, daß ich daher im Falle einer Beruhigungsspritze/Narkose im Rahmen der Endoskopie bis zum Morgen des Folgetages weder geschäfts- noch arbeitsfähig bin.
Ich darf daher auch nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und keine Maschinen bedienen. Weiterhin darf ich die Praxisräume nach der Untersuchung nicht alleine verlassen, d.h. ich muss von einer Begleitperson abgeholt werden oder mit dem Taxi nach Hause gebracht werden. Öffentliche Verkehrsmittel wie Strassenbahn oder Bus dürfen ebenfalls nur in Begleitung und nicht alleine benutzt werden.
| Aufklärung zur Coloskopie (Darmspiegelung) |
| Sie können den folgenden Hinweistext auch in Form eines zu unterschreibenden Formulares hier als PDF-Dokument herunterladen und unkompliziert ausdrucken. |
Ich wurde von ärztlicher Seite darüber aufgeklärt, daß ich daher im Falle einer Beruhigungsspritze/Narkose im Rahmen der Endoskopie bis zum Morgen des Folgetages weder geschäfts- noch arbeitsfähig bin.
Ich darf daher auch nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und keine Maschinen bedienen.
Weiterhin darf ich die Praxisräume nach der Untersuchung nicht alleine verlassen, d.h. ich muss von einer Begleitperson in der Praxis abgeholt werden, oder mit dem Taxi nach Hause gebracht werden. Öffentliche Verkehrsmittel wie Strassenbahn oder Bus dürfen ebenfalls nur in Begleitung und nicht alleine benutzt werden.
| Hinweisblatt für Privatpatienten |
| Sie können den folgenden Hinweistext auch in Form eines zu unterschreibenden Formulares hier als PDF-Dokument herunterladen und unkompliziert ausdrucken. |
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient!
Wir freuen uns, Sie in unserer Gemeinschaftspraxis begrüßen zu dürfen und hoffen, dass unser Praxis-Team Ihren Erwartungen und Vorstellungen gerecht werden wird. Da wir uns ständig verbessern möchten, sind wir auf Anregungen und Kritik Ihrereseits angewiesen, bitte scheuen Sie daher nicht vor Kritik zurück.
Vielleicht haben Sie uns heute aufgesucht, weil Sie gehört haben, dass unsere gastroentero-logische Schwerpunktpraxis seit Jahren mit Geräten der neuesten Generation in attraktiven, neuen und modern ausgestatteten Räumen mit gut ausgebildetem Fachpersonal eine kompetente gastroenterologische Behandlung auf dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Forschung anbietet.
Wir glauben, uns vom allgemeinen Standard in unserem Fachgebiet und von unseren Mitbewerbern in mancher Hinsicht zu unterscheiden. So z.B. bei der Anwendung modernster Endoskopietechniken wie der Magenspiegelung über die Nase (transnasale Gastroskopie), die wir mit ultradünnen Farbchip-Video-Geräten durchführen, was von unseren Patienten überwiegend als sehr schonend empfunden wird. Auch ein Leistungs-spektrum wie die ambulante Aufweitung entzündlicher bzw. narbig verengter Darm-abschnitte mit Ballonkathetern oder auch die Entnahme einer Gewebeprobe aus einer kranken Leber werden Sie in anderen gastroenterologischen Praxen in unserer Region
nicht finden.
Wir glauben, daß das überdurchschnittliche Angebot unserer Praxis gelegentlich auch eine Steigerung über den 2,3-fachen Abrechnungssatz hinaus rechtfertigt, was wir bei der Rechnungs-Erstellung selbstverständlich jedes mal entsprechend begründen.
Um Missverständnissen nach der Erbringung unserer medizinischen Leistungen vorzubeu-gen, möchten wir Sie daher auch darauf hinweisen, dass Sie als privat versicherte(r) Patient(in) mit der heutigen Behandlung einen Vertrag mit uns eingehen. Ein Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihrer Krankenversicherung besteht definitiv nicht.
Auch dies unterscheidet sich von der gesetztlichen Krankenversicherung.
Sie werden verstehen, dass wir nicht wissen können und uns auch nicht dafür zuständig sehen, in welchem Umfang Sie sich bei einem Versicherungsunternehmen versichert haben und ob Ihre Krankenkasse bereit ist, den Ihnen von uns nach GOÄ in Rechnung gestellten
Betrag in voller Höhe zu übernehmen. Dies sollten Sie daher im Falle von Unklarheiten unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abklären.
Natürlich lassen sich Fehler in der Abrechnung z.B. bei der Bezifferung trotz sorgfältiger Prüfung nicht gänzlich ausschließen. In so einem Fall sollten Sie dies am besten schriftlich begründet an uns herantragen.
Gerne sind wir bereit, bei Unklarheiten im Erstgespräch auch über die Vergütung für unsere Leistungen und über Steigerungssätze mit Ihnen zu sprechen. Gelegentlich handeln wir auch einen Preis für unsere Leistungen aus, z.B. mit Patienten, die uns sagen, dass Sie nur einen bestimmten Preis zu zahlen bereit sind. Dies ist Ihr gutes Recht und sollte auch in der Medizin nicht als verwerflich angesehen werden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns nach bereits erfolgter Behandlung ungerne an einer Diskussion zwischen Ihnen und Ihrer Kasse beteiligen, warum diese nicht den vollen Rechnungsbetrag übernommen hat.
Die positive Resonanz und hohe Patientenzufriedenheit zeigt uns, dass wir uns auch hier im Dialog mit unseren Patienten auf einem guten Weg befinden, den es weiter zu verbessern gilt.